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Die Zulassung des Kraftfahrt-
BundesAmtes (KBA) mit Fahrzeug Identifikationsnummer (FIN) besteht.
Dazu gehört die Haftpflicht-Versicherung für Mofas.
Keine Helmpflicht
Keine Führerscheinpflicht, eine Prüfbescheinigung ähnlich der
Mofa-Prüfbescheinigung entfällt für vor dem 01. 04. 1965 Geborene.
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